AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sigmaro Gmbh 

1.         Geltungsbereich; Bezeichnung der Akteure

1.1     Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Verhältnis zwischen den Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“/“Kunden“) sowie der Sigmaro GmbH (nachfolgend „Sigmaro“) bei der Benutzung der Dienstleistungen und/oder Verkäufen mit nationalen Kunden (Inland) und mit internationalen Kunden (Ausland).

1.2     Wird in den vorliegenden AGB auf Fliegl hingewiesen, so handelt es sich um den Vertragspartner von Sigmaro. Fliegl ist ein Deutsches Unternehmen mit folgendem Domizil: Fliegl Fahrzeugbau GmbH, Oberpöllnitzer Strasse 8, D-07819 Triptis (Email: triptis@fliegl-fahrzeugbau.de; Webpage: http://www.fliegl-fahrzeugbau.de). 

 
2.        Informationen Website: Kein Angebot

Informationen auf der Webpage von Sigmaro stellen kein Verkaufsangebot/Dienstleistungsangebot dar. Ausgenommen davon sind jene Informationen, die ausdrücklich als „Angebot“ deklariert sind. 

 
3.         Schriftlichkeit von Offerten, Auftragsbestätigungen und Verträgen

3.1     Einzig schriftliche Offerten, Auftragsbestätigungen und Verträge sind verbindlich, sofern unzweifelhaft aus der Offerte hervorgeht, dass diese durch Sigmaro zugestellt worden sind. Ferner muss aus diesen Dokumenten klar hervorgehen, dass seitens Sigmaro der Wille zur Offertstellung, zur Auftragsbestätigung oder zum Vertragsabschluss besteht. Der Schriftlichkeit gleichgestellt sind Telefax, Email oder eine andere Form der Übermittlung, die den Nachweis der Vereinbarung durch Text ermöglicht. Die gesamte Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.

3.2     Das Erfordernis der Schriftlichkeit gilt auch für Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen. Werden Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen abgeschlossen, so muss der zum Abschluss einer Nebenabrede, bzw. zur nachträglichen Vertragsänderung, ausdrücklich aus dem entsprechenden Schriftstück hervorgehen.

3.3     Will der Kunde Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag vor der Übergabe des Kaufgegenstandes an ihn auf Dritte übertragen, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Sigmaro. Verstösst der Kunde gegen diese Verpflichtung kann Sigmaro durch schriftliche Erklärung ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Das Recht von Sigmaro, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt davon unberührt. 

 
4.       Gültigkeitsdauer von Offerten

4.1     Die Dauer der Gültigkeit von Offerten wird in der jeweiligen Offerte festgehalten. Sofern keine Angaben in einer Offerte über deren Gültigkeitsdauer zu entnehmen sind, so ist die Offerte jeweils für 15 Tage seit dem Tag der Zustellung beim Empfänger bindend.

4.2     Wechselkursschwankungen zwischen Schweizer Franken und anderen Währungen bleiben vorbehalten. Dies gilt auch, wenn die in der Offerte notierten Preise in einer Fremdwährung ausgewiesen sind. 

 
5.    Preise

5.1     Die auf der Webpage publizierten Preise sind unverbindlich.

5.2     Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung/Vertrag von Sigmaro genannten Preise. Diese verstehen sich rein netto und für Übergaben ab Romanshorn.

5.3     Kosten für Transportversicherung, Verladung, Verbringen, Überführung, Treibstoff, Chassisabänderungen, Dienstleistungen nach Vertragserfüllung durch Sigmaro, Zoll und amtliche Gebühren gehen zu Lasten des Kunden und werden von Sigmaro separat in Rechnung gestellt.

5.4     Allfällige Montagen ausserhalb des Werkes von Fliegl sind, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist, im Preis nicht inbegriffen.
5.5     Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.


6.       Änderungen von Informationen und Preisen

Alle Informationen und Preise können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden und sind ohne Gewähr. Es gelten ausschliesslich die Preise gemäss Auftragsbestätigung/separatem Vertrag mit dem Kunden.


7.       Liefertermine; Teillieferungen; Ausbleiben der Lieferung

7.1     Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss.

7.2     Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die vereinbarten Liefertermine auf den Verhältnissen zur Zeit des Vertragsschlusses beruhen. Ferner beruht der vertraglich vereinbarte Liefertermin unter der Annahme, dass Materialbezugsmöglichkeiten und Fabrikationsmöglichkeiten von Fliegl im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kunde und Sigmaro konstant bleiben. Allfällige Lieferverzögerungen sind vom Kunden entschädigungslos hinzunehmen. Ferner können Verzögerungen der Lieferung im Zusammenhang mit der amtlichen Prüfung sowie Zollabfertigung der bestellten Gegenstände entstehen, welche der Kunde ebenfalls entschädigungslos hinzunehmen hat.

7.3     Sofern sachlich vertretbar, ist aufgrund der in Ziff. 7.2 genannten Gründen ein anderer Liefertermin massgebend. Sigmaro wird diesfalls den Kunden über eine Änderung des Liefertermins informieren.

7.4     Sigmaro ist zu Teillieferungen berechtigt. Für Teillieferungen kann Sigmaro eine anteilige Zwischenabrechnung vornehmen und zur Zahlung fällig stellen.

7.5     Erklärt Fliegl gegenüber Sigmaro, dass die Lieferung der Bestellung auf unbestimmte Zeit nicht erfolgen wird, so kann Sigmaro entschädigungslos vom Vertrag mit dem Kunden zurücktreten. Allfällige Vorauszahlungen des Kunden werden von Sigmaro zinslos rückerstattet.

7.6     Ein Rücktrittsrecht des Kunden in Folge verspäteter Lieferung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

7.7     Kommt der Kunde allfälligen Vorauszahlungsverpflichtungen nicht nach, so kann Sigmaro die Lieferung verweigern, bzw. die Lieferung von einer „Zug-um-Zug-Leistung“ abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. 
 

8.       Austauschteile

Austauschteile sind über Sigmaro zu beziehen. Für sämtliche Austauschteile gelten die Bestimmungen der vorliegenden AGB. 

 
9.       Erfüllungsort

Für sämtliche Gegenstände, welche der Kunde von Sigmaro erwirbt oder anderweitig Gegenstand eines Rechtsgeschäfts sind, gilt 8590 Romanshorn/TG als Erfüllungsort. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen. 
 

10.     Gefahrentragung

Die Gefahr des Unterganges der Sache geht im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf den Kunden über. 
 

11.     Gewährleistungsansprüche

11.1   Gewährleistungsansprüche sind, unter Vorbehalt zwingender Gesetzesvorschriften, wegbedungen. Ebenso ausgeschlossen ist das Recht auf Wandelung oder Minderung.

11.2   Ziff. 11.1 gilt auch für Sonderanfertigungen.


12.     Haftung

12.1   Die Haftung ist, unter Vorbehalt zwingender Gesetzesvorschriften, unbesehen davon, ob es sich um eine herkömmliche Anfertigung oder um eine Sonderanfertigung handelt, wegbedungen. Ersatzansprüche aus mittelbarem und/oder unmittelbarem Schaden sind ausgeschlossen. Die Haftung ist auch für vertragswidrige Lieferungen ausgeschlossen.

12.2   Wegbedungen ist ferner die Haftung für sämtliche Leistungen, welche Sigmaro im Auftrag des Kunden vornimmt. 

 
13.     Vorauszahlungen

Sigmaro behält sich das Recht vor, jederzeit vom Kunden eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Vertragswertes zu verlangen. Die Frist für Vorauszahlungen beträgt 15 Tage ab Eingang der Vorauszahlungsaufforderung, sofern Sigmaro nichts anderes bestimmt hat. 

 
14.     Zahlungsmittel

Der Kunde bezahlt die von Sigmaro erbrachten Leistungen entweder in bar oder per Banküberweisung. Andere Zahlungsmittel werden akzeptiert, sofern dies ausdrücklich vereinbart worden ist. In jedem Fall gehen sämtliche mit der Zahlung einhergehende Spesen zu Lasten des Kunden. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn das Geld auf dem Konto von Sigmaro gutgeschrieben worden ist. Massgebend ist das Konto gemäss Auftragsbestätigung/Vertrag oder Rechnungsstellung von Sigmaro. 
 

15.     Zahlungsverzug des Kunden

Nach Ablieferung hat der Kunde den vertraglich vereinbarten Preis innert der Zahlungsfrist gemäss Vertrag, Auftragsbestätigung oder Rechnung von Sigmaro zu überweisen. Bei nicht termingerechter Überweisung fällt der Kunde automatisch in Verzug. Es gelten Verzugszinsen von 10% p.a. Diese können auch während des Verzugs gefordert werden.


16.     Mahngebühren

Gerät der Kunde in Verzug, so betragen die Mahngebühren 1% des Wertes der Rechnungsstellung. Einschreibegebühren und weitere Kosten werden separat zugeschlagen. 

 
17.     Eigentumsvorbehalt

17.1   Das Eigentum an den bestellten Gegenständen geht erst mit vollständiger Bezahlung der vertraglich vereinbarten Summe (inkl. Mehrwertsteuer), zzgl. allfälliger Zinsen, Mahnspesen und weiteren Kosten auf den Kunden über.

17.2   Der Kunde ermächtigt Sigmaro ausdrücklich und bedingungslos, dass Sigmaro jederzeit und nach eigenem Ermessen die vertraglich vereinbarten Gegenstände mit einem Eigentumsvorbehalt (Art. 715 ff. ZGB) belegen kann. Sigmaro wird hiermit unwiderruflich ermächtigt, die Anmeldung im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Sämtliche diesbezüglich anfallende Kosten sind durch den Kunden zu tragen.

17.3   Der Kunde wird hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die mit einem Eigentumsvorbehalt belegten Gegenständen vom Kunden nicht ohne Einwilligung von Sigmaro verkauft, vermietet, verpfändet oder anderweitige vertragliche Vereinbarungen darüber abgeschlossen werden darf. Gegenstände, die mit einem Eigentumsvorbehalt belastet sind, müssen vom Kunden gegen alle Risiken versichert sein. 
 

18.     Annahmeverzug des Kunden

18.1   Verrichtete Arbeiten, die Sigmaro in Folge Annahmeverzug des Kunden geleistet hat, werden dem Kunden mit CHF 70.00 pro Stunde in Rechnung gestellt. Weitere angefallene Kosten wie Materialaufwand, Reisespesen, Anwaltskosten und dergleichen werden dem Kunden separat und vollumfänglich in Rechnung gestellt. Kosten, die Sigmaro von Dritten in Rechnung gestellt werden, können von Sigmaro vollständig auf den Kunden überwälzt werden.

18.2    Der Annahmeverzug des Kunden setzt nicht dessen Verschulden voraus.
18.3   Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so behält sich Sigmaro das Recht vor, gegenüber dem Kunden mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und den Gegenstand anderweitig zu veräussern. Diesfalls verpflichtet sich Sigmaro, die vom Kunden bereits empfangene Zahlungen gemäss Kaufvertrag/Auftragsbestätigung, zinslos zurückzuerstatten. 
 

19.     Verrechnungsverbot seitens Kunde

Der Kunde verzichtet ausdrücklich zum Voraus auf Geltendmachung der Verrechnungseinrede. Der Verzicht der Verrechnungseinrede gilt für sämtliche Forderungen, welche der Kunde gegen Sigmaro hat und unbesehen von deren Rechtsgrundlage. 
 

20.     Massgebende Kommunikationswege

Der Kunde verpflichtet sich, mit Sigmaro ausschliesslich über folgende beide Kommunikationswege in Verbindung zu treten: 

Tel. +41 78 792 42 82   und/oder   r.signer@gmx.ch        
 

21.     Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden 

Der Kunde anerkennt, dass seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wegbedungen sind.


22.     Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel ist diese durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der vorliegenden AGB am nächsten kommt.


23.     Gültigkeit der AGB

Die vorliegenden AGB treten mit Datum der Publikation auf der Webpage von Sigmaro (www.fliegl.ch) in Kraft. Die elektronische Fassung ist jeweils verbindlich. Sigmaro behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. 
 

24.     Gerichtsstand; Anwendbares Recht

Für Streitigkeiten ist das Gericht in Arbon (Schweiz) zuständig. Vorbehalten bleiben besondere Vorschriften gemäss Schweizerischer Zivilprozessordnung. Zwischen den Parteien ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.